Kirchenvorstand
DIE AUFGABEN DES KIRCHENVORSTANDS
Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde
Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Gemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes sind u.a.
- Die Verwendung von Geldern - Wofür wird das Geld eingesetzt, das der Gemeinde zur Verfügung steht? Wie können z.B. Spenden für größere Reparaturen oder Anschaffungen generiert werden?
- Die Verantwortung für die Mitarbeitenden in der Gemeinde - Der KV trifft die Entscheidung, wenn z.B. eine neue Gemeindesekretärin, ein neuer Küster oder eine neue Organistin eingestellt wird.
- Formen des Konfirmandenunterrrichts
- Kinder und Jugendarbeit - Was können wir in unserer Gemeinde tun, damit Kinder und Jugendliche sich in ihr zu Hause fühlen
- Die Erhaltung von Gebäuden - Der KV trifft die Entscheidungen über die Baumaßnahmen in der Gemeinde.
- Die Gestaltung von Gottesdiensten - Soll es Abendgottesdienste geben oder Gottesdienste in besonderer Form?
- Diakonische Aufgaben